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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Vertragsbedingungen finden auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Philipp Schädler Anstalt, Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzel-leistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Veranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Billette, Mietwagen schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung

Ihre Anmeldung bei der Philipp Schädler Anstalt oder einem von uns ausgewählten Reisebüro ist für Sie verbindlich. Wir können nur Buchungen über eigene oder von uns ausgewählte Reisebüros annehmen. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltenen Ausnahme Ihrer Anmeldung zustande. Die Bezahlung des gesamten Reisebetrages hat spätestens bis 10 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei oder unmittelbar nach der Buchung bezahlbar. Bei nicht fristgerechter Bezahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2. einzufordern.

2. Änderung der Buchungen oder Annullierung durch den Reisenden

1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der Reisedaten, gebuchte Neben-leistungen bis 30 Tage vor Abreisedatum, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Person, höchstens CHF 80.00 pro Auftrag, zuzüglich Telefonspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbe-dingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 30 Tage vor Antritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Person, höchstens CHF 80.00 pro Auftrag zuzüglich Telefonspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt. Bei Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebe-ginn werden, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr, folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungs-totales in Rechnung gestellt:

30 – 22 Tage vor Reisebeginn                                    10 %

21 – 15 Tage vor Reisebeginn                                    20 %

14 – 08 Tage vor Reisebeginn                                    40 %

07 – 01 Tage vor Reisebeginn                                   75 %

00           Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen 100 %

Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskosten- und Reisezwischenfallversicherung

Die obligatorischen Annullationskosten- und Reisezwischenfallversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und wird separat verrechnet (3,7 % vom Arrangement preis). Sollten Sie bereits eine Annullationskostenversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten. In der Bestätigung wird dieses entsprechend vermerkt.

4. Einreise-, Zoll- und Gesundheitsformalitäten

Im Prospekt oder Reiseausschreibung finden Sie die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für Liechtensteiner Bürger und Bürger aus der Schweiz. Bürger anderer westeuropäischen Staaten geben Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit das Reisebüro Sie über die entsprechenden Vorschriften informieren kann. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, ID, etc.) selbst verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

5. Wagenpark/Sitzplatzzuteilung

Alle unsere Cars sind mit allem Komfort ausgerüstet und sind Nichtraucherbusse. Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und die Sitzplatznummr wird Ihnen bereits bei der Buchung bekanntgegeben. Aus organisatorischen/technischen Gründen können diese in Ausnahme-fällen geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge mit gleichem Standard von anderen Firmen einzusetzen.

6. Fährpassagen

Wir und die beigezogenen Verkehrsträger behalten uns das Recht auf Fahrplanänderung der Einsatz anderer Schiffstypen sowie anderer als der angegebenen Gesellschaften vor. Diese Änderungen stellen keine Programmänderung dar.

7. Programm- und Preisänderung

1 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

2 Preisänderung nach Vertragsabschluss. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus

  1. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (inkl. Treibstoffzuschläge)
  2. neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Hafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Visagebühren etc.)
  3. Wechselkursänderungen oder
  4. Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Erhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4. genannten Rechte zu.

3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Grössere Änderungen mit und ohne preisliche Folgen, werden von uns schriftlich mitgeteilt.

4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so haben Sie folgende Rechte:

  1. Sie können die Vertragsänderung annehmen
  2. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet
  3. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner, vereinbarer Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sue Ihre Mitteilung am 5. Tag der PTT übergeben)

8. Reiseabsage durch Philipp Schädler Anstalt

1 Gruppengrösse. Für unsere Reisen gilt die Mindestteilnahmerzahl von 15 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.

2 Zwingende Gründe. Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, etc., die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht Teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen.

Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungs-möglichkeiten gegeben ist, und die Massnahme im Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatz-kosten zu Lasten des Kunden.

Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

10. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Organisation Ihrer Rückreise.

11. Reiseabbruch durch Philipp Schädler Anstalt

Sollte zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, etc., uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat.

12. Beanstandungen

1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der örtlichen Reiseleitung, den Chauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

2 Der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegen uns.

3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber der Philipp Schädler Anstalt geltend machen, sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung ist die Bestätigung des Chauffeurs/Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ansprüche verloren und Sie verlieren alle Rechte.

13. Haftung von Philipp Schädler Anstalt

1 Allgemeines. Wir vergüten Ihnen den objektiven, vereinbarten Wert, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es dem Chauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 13.2.)

2 Haftungsbeschränkungen/- ausschlüsse

2 1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze. Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze. Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen der Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungs-beschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, etc.)

2 2 Haftungsausschlüsse. Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  2. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
  3. auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

2 3 Personenschäden, Unfälle, etc. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen, etc., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationalen Gesetzen (Ziffer 13.2.1.)

2 4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, etc.) Bei übrigen Schäden, die aus dem Nichterfüllen oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

2 5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, etc. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten etc., selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe auf zu-bewahren. Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

2 6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren und wir haften nicht dafür. Wir raten Ihnen, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

2 7 Kuren, Schönheitswochen, etc. Die Medizinal kuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Ärzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonal oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonst wie eine Haftung übernehmen.

3 Veranstaltungen während der Reise. Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflüge teilnehmen. Wir haften für die korrekte Erfüllung dieser Verträge oder bei Schädigungen nicht.

4 Vertragliche und ausservertragliche Haftung. Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist liechtensteinisches Recht anwendbar.

2 Für Klagen gegen uns, die Philipp Schädler Anstalt, wird der ausschliessliche Gerichtsstand beim FL Landgericht in Vaduz vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinen Wohnort oder in Vaduz klagen.

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